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EXISTENZGRÜNDUNG | EINSTIEGSGELD![]()
Das Einstiegsgeld (Einführung 2005) stellt eine finanzielle Hilfsleistung dar, welche als Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt werden
kann. Es handelt sich hierbei um eine genehmigungspflichtige Leistung, welche einem Sachbearbeiter zur Prüfung vorzulegen ist. Ein
Anrecht auf Einstiegsgeld haben alle Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II), deren Existenzgründungsvorhaben für tragfähig erachtet
wird. Diese Tragfähigkeit ist in den meisten Fällen von fachkundigen Stellen zu bescheinigen. Hierzu zählen:
Die Notwendigkeit einer Bescheinigung der Tragfähigkeit durch externe Stellen ist gesetzlich nicht festgeschrieben, jedoch verlangt die Mehrheit der Sachbearbeiter einen solchen Nachweis. Einstiegsgeld wird nicht nur für Existenzgründungen gezahlt, sondern auch für ALG II - Empfänger, welche eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und diese eine Wochenarbeitszeit von fünfzehn Stunden nicht unterschreitet. Das Beschäftigungsverhältnis ist durch ein geringes Einkommen gekennzeichnet. In welcher Höhe erfolgen die Zahlungen und wie lauten die Konditionen?Die maximale Bezugsdauer des Einstiegsgeldes ist auf 24 Monate begrenzt. Die maximale Höhe liegt bei 100% der Regelleistung (ALG II - Satz), jedoch empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit 50% der Regelleistung zu gewähren. Ist eine Tragfähigkeit gegeben, werden die Leistungen für die ersten sechs Monate meist problemlos gezahlt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes erfolgt eine erneute Prüfung. Ausschlaggebend ist hier das Erreichen prognostizierter Umsatzzahlen/ Rentabilitätsgrößen des vorgelegten Business-Plans und die Notwendigkeit einer Fortführung der Entgeltleistungen. Nach Ablauf dieser Periode wird in der Praxis eine erneute positive Bescheinigung zur Zahlung von Einstiegsgeld i.d.R. nur noch in Ausnahmefällen gewährt.
Bei der Bemessung bezieht die Bundesagentur für Arbeit zudem folgende Sachverhalte mit ein:
Was ist zum Einstiegsgeld noch zu wissen?Grundsätzlich stellen Sie den Antrag auf Einstiegsgeld bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/ Coach in der Bundesagentur für Arbeit. Dieser händigt Ihnen Formulare und Bestimmungen aus, welche sorgfältig durchzuarbeiten sind. Wird ein Nachweis zur Tragfähigkeit benötigt, erkundigen Sie sich vor Ausstellung durch die fachkundige Stelle über den jeweils geltenden Preis. Liegt dieser über 20 Euro (Richtwert) ist eine Auftragserteilung nicht zu empfehlen. |