Förderung und Fördermittel zur Franchisegründung |
ÜBERSICHT FÖRDERMITTEL UND FÖRDERPROGRAMME![]() Zuschüsse zur Gründung
Einstiegsgeld
Förderung nur für Empfänger des Arbeitslosen II - Geldes. Der maximale Förderanteil beträgt 50% und wird am ALG II-Satz bemessen.
Gründungszuschuss
Fördermittel für Arbeitslosengeld I - Empfänger, wobei der Zuschuss am ALG I gemessen und die Förderung in voller Höhe erfolgt.
KfW-Gründercoaching
Das KfW-Gründercoaching ist für Existenzgründer und Franchisegründer, welche Beraterleistungen einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen möchten. Fördermittel sind mit einem Anteil von 75 Prozent festgesetzt.
ESF Existenzgründerzuschuss
Förderung speziell für Erwerbslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Zielgruppen. Der maximale Förderbetrag ist in einer Höhe von 6.300 Euro festgeschrieben.
Einstellungszuschuss (Neugründung)
Förderung und Anreiz zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zur Verbesserung der Beschäftigungslage. Gefördert wird die Hälfte der Lohnkosten für die Arbeitsstelle.
ESF Einstellungszuschuss
Ähnlich dem Einstellungszuschuss, jedoch mit einem maximalen Förderanteil von 35% und einem Höchstförderbetrag von 7.800 Euro.
GA-Förderung
Die GA-Förderung ist ein spezielles Programm zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstrukturen. Der Zuschuss erfolgt je nach Erfolgsaussichten zwischen 20 und 50 Prozent. Zusätzlich können weitere Fördermittel beantragt werden. Die obere Grenze der Förderung beträgt 50 Millionen Euro.
Regionales Wachstum
Die kleine Version der GA-Förderung für diesbezügliche Verfahren. Die Projektförderung beträgt maximal 200.000 Euro und wird im Bereich von 35 bis 50 Prozent als Zuschuss gefördert.
Förderung Frauen ländlicher Raum
Zur Verbesserung der Beschäftigungssitationen für Frauen am Arbeitsmarkt erhalten Existenzgründerinnen im ländlichen Raum einen pauschalen Betrag von 5.000 Euro.
Darlehen zur Existenzgründung
ESF Mikrodarlehen
Das ESF-Mikrodarlehen wird vom Europäischen Sozialfond bis drei Jahre nach Gründung ausgegeben und kann mit einer maximalen Höhe von 20.000 Euro gewährt werden.
StartGeld
Das Startgeld dient als Starthilfe für KMU-Unternehmen zur Anschaffung und Finanzierung von größeren Investitionen. Das Limit liegt hier bei 50.000 Euro (100%-Zuschuss).
Mikro-Darlehen
Ebenfalls speziell für Gründungswillige dient dieses Darlehen zur Verbesserung der Ausgangssituation. Diese Förderung existiert in zwei Varianten und wird jeweils in einem Betrag von 10.000 Euro oder 25.000 Euro an den Existenzgründer (Franchisegründer) ausgezahlt.
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung
Ein Programm zur Existenzgründung und -festigung, jedoch für größere Vorhaben. Dieses Darlehen wird zwischen 75 und 100 Prozent bezuschusst, die Obergrenze liegt bei 5 Millionen Euro.
Sonstige Förderung
ERP-Kapital
Das ERP-Kapital ist eine Sonderform der Förderung und dient zur Verbesserung der Eigenkapitalposition in der Bilanz. Es wird als Nachrangdarlehen ausgegeben und beträgt maximal 500.000 Euro.
Bürgschaft ohne Bank
Eine Form der Bürgschaft, wobei Bürgschaftsbanken für Darlehen bis zu einer Höhe von 160.000 Euro eine Ausfallbürgschaft (i.d.R.) übernehmen.
Beachten Sie bitte, dass in den einzelnen Bundesländern, Städten und Gemeinden weitere Programme existieren können. Meist dienen Sie zur Förderung lokaler wirtschaftlicher Infrastrukturen. Informationen hierzu erhalten Sie von unseren Beratern vor Ort oder bei den zuständigen Ministerien und Gremien der jeweiligen Länder und Gemeinden. In fast allen Fällen wird zudem ein aussagekräftiger Businessplan gefordert. |