Begriff, Abgrenzung und Bedeutung von Lizenzen

Begriffserklärung Lizenz

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Was sind Lizenzen ?

Allgemein handelt es sich bei einer Lizenz (v. lat.: licere = erlauben; PPA: licens = erlaubend) um eine Erlaubnis, Dinge zu tun, die ohne diese verboten sind. Lizenzen und der Handel mit Lizenzen betreffen vor allem den Bereich Urheberrecht (z.B. Softwarelizenzen, Film- und Musiklizenzen) als auch den Bereich staatlich erteilte Sonderrechte (Funklizenzen, Medienlizenzen). Urheberrecht und Patentrecht bilden gewerbliche Schutzrechte.

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Lizenzen und Franchising

Das Hauptunterscheidungsmerkmal zwischen Lizenz-Systemen und Franchise-Systemen liegt insbesondere darin, dass der Erwerb einer Lizenz seltener Know-How-Transfer zur Betriebsführung beinhaltet. In der Regel gilt die Erteilung einer Lizenz für technisches Know-How oder andere gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Patent und Marke (brand). Es entsteht demnach keine engere Bindung des Vertriebspartners an ein bestimmtes System. Durch diesen fehlenden Wissens- und Erfahrungsaustausch zur Betriebsführung erhält man oftmals auch keine Informationen über eine effiziente Absatzstrategie der Produkte oder Dienstleistungen. In der Praxis ist eine Abgrenzung zwischen Franchise- und Lizenzsystemen nicht immer einfach, da es durchaus Anbieter gibt, welche einen Know-How-Transfer zur Betriebsführung durchführen. Viele Lizenz-Nehmer nutzen meist auch den Erwerb einer Lizenz für die Komplettierung Ihres Angebotes, um flexibel Kundenbedürfnisse befriedigen zu können.

Ein weiter entscheidender Unterschied liegt darin, dass Franchise-Geber sich im Franchisevertrag zu Leistungen verpflichten, die ein Lizenz-Geber nicht gewähren muss. In der Regel handelt es sich dabei um Dienstleistungen oder der Ausführung bestimmter Aufträge. Lizenz-Anbieter stellen in vielen Fällen sogenannte Dienstleistungskataloge als Service zur Verfügung, welche aber nicht zwingend bindend für den Abnehmer sind.

Die Entgeltregelungen richten sich bei beiden Systemen nach der zu erbringenden Leistung. In der Schlussfolgerung bedeutet dies also, dass Gebühren für einen Lizenzerwerb gewöhnlich niedriger ausfallen, als bei der Aufnahme einer Tätigkeit als Franchise-Nehmer. Jedoch stehen dem auch geringere Leistungen gegenüber.





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