Der Franchise-Vertrag: Inhalt und Gegenstand
Der Franchise-Vertrag ist das Regelwerk, welches Rechte und Pflichten des Franchise-Gebers und Franchise-Nehmers festlegt und
diese rechtlich verbrieft. In Deutschland existiert kein eigenständiges Franchisegesetz, d.h. es gelten die jeweiligen zur
Problematik gehörenden gesetzlichen Regelungen (HGB, BGB, GWB, etc). Meist dienen sogenannte Franchise-Musterverträge als
Grundlage der individuellen Vertragsgestaltung. Diese werden vom Franchise-System selbst ausgearbeitet und mit Hilfe von
Rechtsberatern erstellt. Die Qualität des Franchise-Vertrages erkennt der Franchise-Nehmer an Form, Inhalt und Anpassbarkeit an
die Interessen des Franchise-Nehmers.

Der typische Franchise-Vertrag
Jeder Franchise-Vertrag folgt einem gewissen Aufbau und einer definierten Struktur. In Anlehnung an Flohr/ Nebel/ Schulz (Das Franchise-System - Handbuch für Franchisegeber und Franchisenehmer; Verf.: Flohr, Nebel, Schulz; Verl.: Luchterhand; 2003) weist ein qualitativ
hochwertiger Vertrag folgende gestalterischen und inhaltlichen Punkte auf:
Vertragliche Grundlagen
- Präambel
- Gegenstand der Franchise
- Räumlicher und sachlicher Geltungsbereich
- Vertragspartner
- Vertragsbestandteile
- Rangfolge der Vereinbarungen
Leistungsinhalte
Leistungen des Franchise-Gebers
- Lizenzrechte
- Handbücher
- Schulungen/ Training/ Seminare/ Tagungen
- Weiterentwicklung von Know-how
- Werbung/ Marketing/ PR
- Betreuung und Coaching
- Lieferung der Vertragswaren
- Key Account Management
- Sonstige Leistungen
Leistungen des Franchise-Nehmers
- Absatzförderung
- Mitwirkung, Informationspflichten
- Betrieb des Franchise-Nehmers; Ausstattung
- Warenbezug
- Werbung/ Marketing/ PR
- Gebühren, Zahlungsregelungen
- Sonstige Leistungen
Leistungssicherung
- Qualitätssicherung (QMS)/ Richtlinien/ Handbücher
- Umsatzmeldungen, Berichtswesen, Kontrollrechte
- Wettbewerbsverbot
- Abwerbeverbot
- Gewerbliche Schutzrechte
- Geheimhaltung
- Beirat
- Versicherungen
- Haftung/ Haftungsfreistellung
- Übertragung/ Verfügung
- Datenschutzklausel
Vertragsdurchführung
- Vertragsbeginn/ Laufzeit/ Ende
- Eröffnung des Geschäftsbetriebes
- Außerordentliche Kündigung des Vertrages
- Folgen und Beendigung des Vertrages
Allgemeine Bestimmungen
- Verjährung
- Rechtswahl
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Schriftform
- Vertragsänderungen
- Salvatorische Klausel
- Schlichtung/ Schiedsgerichtsverfahren
- Anlagen
Anmerkung
Mit der Unterschrift unter den Franchise-Vertrag akzeptieren Sie alle im Vertrag festgehaltenen Regelungen. Wir empfehlen Ihnen
vor der Unterzeichnung immer eine Franchiseberatung UND Rechtsberatung durchführen zu lassen. Sie binden sich
über einen längeren Zeitraum an die gemachten Vereinbarungen und sind zur Einhaltung verpflichtet. Franchising funktioniert nur,
wenn beide Vertragsparteien bedenkenlos und zufrieden ihre Arbeit aufnehmen können. Achten Franchise-Nehmer und Franchise-Geber
auf diesen Aspekt, kommen beide den Zielen näher - Erfolg, Profit, Wachstum.
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