Die Franchisegebühr

Sinn und Zweck einer Franchisegebühr

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Münzen Die Franchisegebühr ist die entgeltliche Gegenleistung des Franchise-Nehmers an den Franchise-Geber, welche für das Überlassen des Know-hows, der Marke, der Produktpalette und systemindividueller Leistungen zu zahlen ist. Sie ist somit die Haupteinnahmequelle für den Franchise-Geber und trägt dazu bei den Unternehmenserfolg zu sichern. Problematisch ist dabei, dass diese Entgeltleistung für den Franchise-Nehmer schwer messbar ist, weil mit Vertragsunterzeichnung noch keine realen Umsatzzahlen des zu gründenden Franchise-Betriebes vorliegen. Es wird sich lediglich auf Prognosewerte gestützt, welche aber mit zunehmender Anzahl der Franchise-Betriebe an Sicherheit gewinnen. Doch wie gestaltet sich die Franchisegebühr konkret?

Die Einstiegsgebühr

Die Franchisegebühr setzt sich in der Regel aus einer Einmalzahlung (Eintrittsgebühr) und einer laufenden Zahlung (eigentliche Lizenz-/ Franchisegebühr) zusammen. Einige Franchise-Systeme verzichten sogar auf die Erhebung von einer der beiden Gebühren, um eine Gründung für Franchise-Kandidaten attraktiver zu gestalten. Auch nutzen einige Anbieter die Gewinnmargen aus Handelsspannen des Warenbezuges zur Thesaurierung, womit gelegentlich die laufende Franchisegebühr entfällt bzw. sich der prozentuale Abschlag senkt. Hier gehen die Franchise-Systeme oftmals eigene Wege.

Die Zahlung der Einstiegsgebühr erfolgt unmittelbar vor der Vertragsunterzeichnung (Treuhandkonto) oder danach. Sie dient der Deckung von Vorhaltekosten (Startinvestitionen, Schulungsaufwand, etc.) oder/ und beinhaltet Abgaben zum Gebietsschutz. Wenn ein Anbieter eine Einstiegsgebühr fordert, lassen Sie sich diese tabellarisch aufschlüsseln. Eine Über- oder Unterdimensionierung sollte vom System begründbar sein (z.B. Pufferbildung), denn nicht erklärbare Größen deuten auf eine unseriöse Arbeitsweise hin.

Bündnis

Die laufende Franchisegebühr

Die laufende Franchisegebühr ist eine monatlich wiederkehrende, fixe Entgeltleistung. Meist als prozentualer Abschlag gezahlt, kommt sie aber auch in Form eines Festbetrages vor. Viele Franchise-Systeme erheben neben der laufenden Franchisegebühr eine extra Werbepauschale, welche wiederum ebenfalls fest oder prozentual angesetzt wird. In der Regel ist diese am Umsatz bemessen, seltener am Gewinn. Staffelungen (linear, degressiv, sprunghaft) sind weniger üblich, aber werden von einigen Franchise-Systemen angeboten oder gar gefordert. Es finden sich somit alle möglichen Varianten. Viele Franchise-Geber veranschlagen zwar einen einheitlichen Satz, dieser kann aber an individuelle Leistungen des Franchise-Gebers gekoppelt werden (oftmals in Verhandlungen zur Vertragsverlängerung). Wirtschaftet der Franchise-Nehmer gut und trägt zur Stärkung des Systems bei, honorieren einige Franchise-Systeme diese Leistungen mit einer Senkung der Franchisegebühren (umsatzgrößenabhängig). Ein anderer Weg ist dem Franchise-Nehmer ein Basispaket mit einer geringen Franchisegebühr zur Verfügung zu stellen und Zusatzleistungen gesondert abzurechnen. Auch experimentieren wagemutige Franchise-Systeme immer wieder mit neuen Modellen. Bonussysteme und Zulagen haben nicht nur den Vorteil einer beiderseitigen Leistungsorientierung, sondern verhelfen auch zu mehr Transparenz und Vertrauen untereinander.

Fazit zur Franchisegebühr

Wir empfehlen Ihnen sich bei der Systemrecherche hinsichtlich der Franchisegebühr weniger von der Gestaltung leiten zu lassen, sondern von der Zusammensetzung und den damit verbundenen Leistungen und Restriktionen. Lassen Sie auch nicht die Franchisegebühr als ausschlaggebendes Kriterium für die Wahl des Franchise-Systems Ihre Entscheidung beeinflussen. Wichtig ist immer die Geschäftsidee, das Konzept und die Systemleistung an sich.





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