Standortwahl und Vertragsgebiet

Was gilt es zur Standortwahl und zum Gebietsschutz zu wissen?

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Die Standortwahl

Die Wahl des Standortes kann einerseits vom Franchise-System selbst determiniert sein, aber auch durch den Franchise-Nehmer vorgeschlagen werden. Ist letzteres der Fall, zeigt der Franchise-Nehmer Eigeninitiative und, falls er alles richtig macht, unternehmerische Kompetenz. Der richtige Standort entscheidet in hohem Maße über Erfolg und Umsätze und ist demnach detailliert zu planen und zu realisieren. In die Standortprofile sind die Vorgaben des jeweiligen Franchise-Systems einzubeziehen. Wichtige Kenngrößen sind dabei:


  1. Kundenfrequenz
  2. Lage (A, B, C) und Einzugsgebiet
  3. Infrastruktur (Parkgelegenheiten, Verkehrsanbindung, Lieferantennähe)
  4. Flächenplanung (Gewerbegebiet, Mischgebiet, Wohngebiet)
  5. Zielgruppendichte, Zielgruppenkonzentration, Zielgruppenklientel, Reichweite
  6. Preisniveau (Erträge, Kosten)
  7. vor Ort geltendes Recht (insbesondere Baubestimmungen, Stadtverordnungen)
  8. Konkurrenzumfeld, Wachstumspotential, Expansionsmöglichkeiten
  9. Umfeldanalysen (Beschallungsgrad, Sauberkeit, Image, Kriminalitätsrate, etc.)

Weltkarte

Bei der Erarbeitung der Standortstrategie sollten Sie alle Möglichkeiten der Analyse (Statistiken, Berichte, Gesetzesvorlagen, etc.) nutzen um ein möglichst klares Standortprofil zu entwerfen. Dies kann zum einen durch eigne Arbeitsleistungen erfolgen oder als Fremdleistung durch einen Franchiseberater/ Unternehmensberater. Wenn Sie geeignete Profile entworfen haben, stellen Sie sich mit diesem bei dem anvisierten Franchise-System vor. Diese werden natürlich nicht passgenau sein, signalisieren aber Ihr Engagement. Stimmen Sie dann in Teamarbeit alle relevanten Kriterien ab und suchen Sie sich Objekte, welche den Vorstellungen weitgehend entsprechen. Achten Sie bitte bei Unterzeichnung des Franchise-Vertrages auch auf Klauseln betreffend einer Standortanalyse. Ist diese vertraglich festgelegt, sind Messungen und Auftragsleistungen einzukalkulieren.

spezifische Standortwahl: Internet

Seit einigen Jahren haben sich Franchise-Systeme ebenfalls erfolgreich im Internet platziert. Eines der bekanntesten ist das Online-Branchebuch CITY MAP. Onlinebasierte Franchise-Systeme bedürfen selten einer Standortanalyse durch den Franchise-Nehmer, weil der Standort selbst durch den Portalauftritt weitgehend festgelegt ist. Dennoch spielen oben erwähnte Faktoren eine Rolle, aber mit unterschiedlicher Wichtung. Kundenfrequenz und Conversions-Raten sind entscheidend für Umsatz und Gewinn. Hier sind für Franchise-Kandidaten Online-Kenntnisse unabdingbar. Diese müssen in Ihrem Unternehmerprofil vorhanden sein.

spezifische Standortwahl: Shop-in-Shop-Systeme

Bei Shop-in-Shop-Systemen etablieren Sie Ihren Franchise-Betrieb in einem bestehenden Geschäftslokal (z.B. Kaufhaus, Kompetenz-Center) und nutzen die sich daraus ergebenden Synergieeffekte. Denn von Beginn an profitieren Sie von erhöhter Kunden- und Zielgruppenfrequenz, von Investitions- und Betriebskostenvorteilen. Zudem mindert diese Möglichkeit der Standortgründung lokale Werbemaßnahmen, da Sie einen Grundstamm an Besuchern automatisch erreichen. Gewisse Restriktionen sind dennoch zu berücksichtigen, weil Sie sich meist vorgegebenen Öffnungszeiten, Ausstattungsrichtlinien und bestehenden Waren-/ Kassensystemen unterwerfen müssen. Klassische Beispiele hierfür sind Vertreter des Fast-Food-Genres, der Back- und Wurstwaren.

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Das Vertragsgebiet und Gebietsschutz

Gewöhnlich sind Franchise-Geber an der Expansion ihres Franchise-Systems interessiert. Dies beinhaltet die Einteilung in Vertragsgebiete, welche im Marketingkonzept berücksichtigt werden. Dabei trifft der Franchise-Geber die Entscheidung ob und inwieweit Gebietsschutz gewährt werden soll. Hiermit verbunden sind Schutzrechte für den Franchise-Nehmer. In der Literatur und Praxis gehen die Meinungen zum Pro & Contra eines Gebietsschutzes auseinander. Zum einen besteht für Franchise-Nehmer die Gefahr durch systemeigne Konkurrenz Kunden zu verlieren, zum anderen behindern starre Gebietsabgrenzungen das natürliche Wachstum des Franchise-Systems selbst. Ein sinnvoller Kompromiss wäre den Gebietsschutz für Neueröffnungen befristet (ca. 3 Jahre) im Franchise-Vertrag festzulegen. Wichtig ist auch hier Handlungsweisen zum weiteren Vorgehen nach Ablauf der Frist konkret zu formulieren. Sind gewisse Ziele und Kenngrößen erreicht, verfällt der Gebietsschutz. Diese Kriterien können gesondert in einer Anlage zum Franchise-Vertrag aufgeführt werden. Der Franchise-Nehmer erhält somit einen gebietsführenden Vorlauf und der Franchise-Geber kann bei Bedarf weitere Franchise-Filialen in der Nähe installieren. Sowohl das Wettbewerbsprinzip als auch das Förderprinzip werden aufrecht erhalten und eine gegenseitige Behinderung wird minimiert. Der Gebietsschutz spielt eine wichtige Rolle in der Vertragsgestaltung. Prüfen Sie als Franchise-Nehmer von daher intensiv diesen Aspekt auf Ihre Sicherheit, Nachhaltigkeit und Wertschöpfung.





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