Streitkultur im Franchising

Was tun in Streitfragen und bei Meinungsverschiedenheiten ?

Streifen blau

Ärger, Wut Die Zusammenarbeit zwischen Franchise-Geber und Franchise- Nehmer verläuft, wie überall, nicht immer reibungsfrei. Missverständnisse, falsche Annahmen und konträre Sichtweisen können zur Verhärtung der Fronten führen und im ungünstigsten Fall einen Rechtsstreit vor Gericht auslösen. Dies sollte auch nicht die Intension beider Seiten sein, denn Gerichtsverfahren kosten viel Geld, Zeit, Nerven und schädigen das Partnerschaftsverhältnis nachhaltig. Wie sollte man derartige Konflikte, gerade mit dem Fokus auf die gegenseitige Abhängigkeit und notwendige Unterstützungsleistung, vermeiden bzw. lösen?

Der erste Schritt beginnt bereits mit der Kontaktaufnahme zwischen Systemzentrale und Franchise-Kandidat. Bereits hier sollten beide Parteien damit beginnen Vertrauen aufzubauen. Ehrlichkeit und alternative Vorschläge signalisieren Verlässlichkeit und fördern kooperative Verhaltensweisen. Schritt für Schritt lernen Sie sich kennen - Stärken, Schwächen, Persönlichkeits- strukturen, Handlungsweisen. Bis zur Vertragsunterzeichnung sollte das Partnerschaftlichkeitsverhältnis konkrete Konturen angenommen haben, was allein der gesunde Menschenverstand schon fordert. Doch bis zu diesem Meilenstein bestehen für beide Seiten keine Verpflichtungen, weshalb bis dato Unstimmigkeiten problemlos beseitigt werden können. Jedoch begeben sich beide Seiten mit Vertragsunterzeichnungen in ein rechtliches Dauerschuldverhältnis, welches die nächsten Jahre prägt und zu erbringende Leistungen festschreibt. Da dieses Regelwerk von enormer Bedeutung ist, sollten Sie im Vorfeld unbedingt einen Rechtsanwalt Einsicht gewähren. Mit ihm können Franchise-Nehmer und Franchise-Geber noch einmal Punkt für Punkt kontrollieren, ob die Inhalte klar und deutlich sind, ob beide Seiten dasselbe Verständnis zum Sachverhalt aufweisen und welche Konsequenzen drohen. Wer ohne eine Prüfung der Dokumente unüberlegt unterschreibt, handelt eigensinnig und fahrlässig. Erst wenn die Einigkeit aller Teilnehmer erzielt ist, dann ist ein gesundes Kooperationsverhältnis möglich. Gute Franchise-Geber gestatten Ihnen den Aufwand bezüglich der Vertragsgestaltung, -kontrolle und -unterzeichnung.

Das Geschäftsverhältnis zwischen Zentrale und Franchise-Betrieb ist zerbrechlich. Es verlangt von allen Akteuren auch nach Vertragsunterzeichnung den respektablen Umgang miteinander. Probleme dürfen nicht verschwiegen werden. Ungereimtheiten, Widersprüche und Verständnisdefizite sollten direkt nach dem Auftreten besprochen und geklärt werden. Arbeiten alle Seiten am Zusammenhalt und Bestehen der geschäftlich wertvollen Beziehung, gibt es auch keinen Anlass für schwerwiegende Auseinandersetzungen. Hier ist die Haltung zueinander entscheidend. Fehlender Einigungswille und unterlassene Zugeständnisse führen zwangsläufig zum Streit und sind demnach in erster Linie Eigenverschulden.

Was tun, wenn ein Streit unausweichlich scheint?

Ist eine der Franchise-Parteien davon überzeugt, dass der Partner wissentlich Vertragsverletzungen einkalkuliert hat oder vornimmt und eine Einigung nicht in Sicht ist, nutzt diese gelegentlich die Option der Klage. Im Vordergrund stehen Regressansprüche und in Einzelfällen Vertragsänderungen bis hin zur Anfechtung des gesamten Vertrages. Gelangt man zu der Überzeugung sein Anliegen gerichtlich durchsetzen zu können, ist zu prüfen, ob außergerichtliche Schlichtungsvereinbarungen im Franchise-Vertrag vorgesehen sind.

Boxen

Die Schlichtungsvereinbarung

Weitsichtige und lösungsorientierte Franchise-Systeme kalkulieren einen möglichen Rechtstreit in das Gesamtkonzept ein und berücksichtigen die Möglichkeit einer friedlich einvernehmlichen Konfliktbeilegung. In der Regel existiert hierzu eine Passage im Franchisevertrag, welche eine außergerichtliche Verfahrensregelung vorsieht. Diese wird entweder von einem Schlichtungsgremium des Franchise-Systems selbst (Arbeitskreise, Beiräte) durchgeführt oder über extern anerkannte Gremien. Ziel ist immer die beiderseitige Einigung. Durchführung, Gestaltung und Fristen sollten im Franchisevertrag geregelt sein. Sinnvoll für beide Seiten ist es auch, wenn sich Franchise-Geber und Franchise-Nehmer vor der Konfliktaustragung über die Spielregeln verständigt haben. Sie helfen emotional geleitete Entscheidungen und spontane Überreaktionen zu unterbinden, um ein bestmögliches Umfeld zur Klärung der Sachlage zu schaffen. Verharren beide Seiten starr auf Ihren Standpunkten und ist eine Lösung der gegensätzlichen Meinungen unwahrscheinlich, bleibt nur noch der Gang zum Schiedsgericht oder zu einem ordentlichen Gericht. Letztere Optionen sind nicht empfehlenswert, führen zum Totalversagen der notwendigen und wünschenswerten Kommunikation und belasten allen Beteiligten mit vermeidbaren Problemen.

Das Schiedsgericht

Die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen eines Schiedsgerichtsverfahrens sind hierzulande in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Damit ein Verfahren zulässig ist, bedarf es der Verankerung im Franchisevertrag. Die Schiedsgerichtsabsprache muss gesondert in Form einer Urkunde dem Franchisevertrag beigelegt sein (Schiedsvertrag) und ist von beiden Parteien zu signieren. Der Vollständigkeit halber ist die Schiedsgerichtsinstitution zu benennen, welche im Streitfall einzubeziehen ist. Einigen sich beide Seiten über die Inanspruchnahme eines solchen Schiedsgerichtes, schließt dies ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht aus. Sich für ein Schiedsgericht zu entscheiden, bietet zwei entscheidende Vorteile. Erstens ist ein Schiedsgericht die letzte Instanz, welche zum Streitfall ein Urteil rechtswirksam verkündet und zweitens kann das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Beides gewährt eine eindeutige Klärung der Sachlage und wahrt die Vertraulichkeit des Einzelnen.

Das ordentliche Gericht

Haben Franchise-Geber und Franchise-Nehmer keine rechtswirksame Regelung über ein Schiedsgerichtsverfahren vereinbart, kann im Klagefall ein ordentliches Gericht zur Streitbeilegung beitragen. Ist im Franchise-Vertrag kein Gerichtsstand vereinbart (nur bei Kaufleuten möglich), ist dieser festzustellen. Je nach Gerichtsstand ist ein Rechtsanwalt oder Korrespondenzanwalt zu kontaktieren, welcher die jeweilige Seite vertritt. Sind formale und materielle Kriterien erfüllt, steht einer Gerichtsverhandlung nichts mehr im Wege. Im Gegensatz zum Schiedsgericht entscheidet hier die Beweislage gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Ein Urteil, welches beide Parteien zufrieden stellt, ist für gewöhnlich nicht zu erwarten. Denn hier geht es um Sieg und Niederlage. Vorteilhaft zum Schiedsgerichtverfahren ist hier jedoch, dass dem Prozessverlierer Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Es besteht die Möglichkeit die nächst höhere Instanz in Anspruch zu nehmen. Welche Maßnahmen im konkreten Fall zu ergreifen sind, rät Ihnen Ihr zuständiger Anwalt.

Versöhnung

Fazit

Versuchen Sie jede Gelegenheit zu nutzen Streitigkeiten friedfertig zu lösen. Versetzen Sie sich in die Lage Ihres Gegenübers und entwickeln Sie geeignete Strategien der Zusammenarbeit und Problemvermeidung. Jeder Streit birgt schwer abschätzbare Kosten in sich und die damit verbundenen Probleme verleiten Sie zu Handlungsmustern, welche Sie von Ihren eigentlichen Zielen abbringen und im schlimmsten Fall Träume platzen lassen.





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