Rechtsberatung Franchising Leipzig

RECHTSBERATUNG FÜR DIE REGION LEIPZIG (SACHSEN)

elmar peitz
RECHTSANWÄLTE
NITSCHKE & COLL.
Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte:

Vertragsrecht, Franchiserecht, Handelsrecht.

Ein Franchise-Vertrag stellt für den Franchisenehmer, aber häufig auch für den Franchise-Geber ein nicht ganz einfach zu überschauendes Geflecht aus den unterschiedlichsten Rechten und Pflichten dar.

Diese beginnen für den Franchise-Geber beispielsweise mit der vorvertraglichen Aufklärung über den Stand und Entwicklung vergleichbarer Franchise-Betriebe im System, den erfahrungsmäßig erforderlichen Arbeits- und Kapitaleinsatz des Franchise-Nehmers und münden u.a. in den sog. "Betriebseingliederungs- und Betriebsförderungspflichten" des Franchise-Gebers in Gestalt der Lizenzierung von Marken und Know-how, Vorschriften über die Betriebsausstattung und die laufende Betreuung und Schulung des Franchise-Nehmers. Aber auch der Franchise-Nehmer selbst hat den Franchise-Geber über seine beruflichen Erfahrungen und seine finanziellen Möglichkeiten aufzuklären. Schwerpunktmäßig obliegt es ihm aber, seiner sog. "Absatzförderungs- und Beitragspflicht" nachzukommen, die sich vornehmlich durch die vollständige Ausrichtung des Betriebs auf den Absatz des Systemprodukts konkretisiert, gebunden an die Weisungen des Franchise-Geber z.B. für die Ausstattung des Ladenlokals, Werbung, Leistungserbringung und die finanziellen Beitragspflichten.

Wie bereits diese kurze Darstellung der Rechte und Pflichten zeigt, verknüpft ein Franchise-Vertrag die verschiedensten vertraglichen Elemente (kaufvertragliche-, geschäftsbesorgungsvertragliche-, dienstvertragliche Elemente, Patentrechtsbestimmungen etc.) zu einem einheitlichen Vertrag.

Gerade aufgrund dieser Komplexität von Franchiseverträgen und der Tatsache, dass ein solcher Vertrag sowohl den Franchise-Nehmer, aber auch den Franchise-Geber über die nächsten 5-10 Jahre begleitet und häufig die alleinige Grundlage der unternehmerischen Tätigkeit bildet, ist sowohl die Errichtung, als auch der Abschluss eines Franchise-Vertrags erst nach ausführlicher Beratung und Prüfung zu empfehlen.

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